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BMWi: Wettbewerb "Kultur- und Kreativpiloten Deutschland
Der neue bundesweite Wettbewerb "Kultur- und Kreativpiloten" ist Bestandteil der "Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft" der Bundesregierung. Voraussetzung für eine Teilnahme am Wettbewerb ist ein Motivationsanschreiben, in dem kurz dargelegt wird, warum jemand sich und seine Idee als "Kultur- oder Kreativpilot Deutschland" sieht; außerdem muss die Unternehmensidee oder Geschäftstätigkeit beschrieben und ein kurzer persönlicher Lebenslauf beigefügt werden. Insgesamt werden 32 Gewinner ermittelt. Sie dürfen u.a. ein Jahr lang den Titel "Kultur- und Kreativpilot Deutschland" führen. Bewerbungsschluss ist der 15. August 2010. Weitere Informationen erhalten Sie
hier
.
Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und -gründer aus Beschäftigung
Schleswig-Holsteinische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer Existenzgründung interessiert sind, können über die Vorgründungsberatung Unterstützung durch externe Beratung in Anspruch nehmen, um sich auf eine selbstständige Tätigkeit vorzubereiten. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen vor allem die Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der bzw. des Gründungsinteressierten zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Vorgründungsberatung für Fragen der notwendigen Kreditversorgung gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie
hier
.
Standortfaktor Steuern: Erhebliche Unterschiede in der Steuer- und Abgabenlast der Wirtschaft
In Schleswig-Holstein gibt es gravierende Unterschiede bei der Höhe kommunaler Abgaben. Das hat eine Umfrage der IHK Schleswig-Holstein ergeben. Demnach differiert der Gewerbesteuerhebesatz zwischen 200 Prozentpunkten in der Gemeinde Norderfriedrichskoog und 430 Prozentpunkten in Kiel und der Hansestadt Lübeck. Flensburg liegt hier bei 375 Prozentpunkten. Das Hebesatzgefälle bei der Grundsteuer B beträgt zwischen null Prozentpunkten in der Gemeinde Norderfriedrichskoog und 460 Prozentpunkten in Flensburg und Lübeck. Kiel liegt hier bei 450 Prozentpunkten.
Die IHK Schleswig-Holstein hat im Sommer dieses Jahres ausgewählte Gemeinden des Landes zur Höhe der Realsteuerhebesätze der Gewerbesteuer und der Grundsteuer B befragt. Die Übersicht über die Hebesätze ist als standortpolitische Orientierungshilfe für ansiedlungs- oder umsiedlungsinteressierte gewerbliche Unternehmen, für Wirtschaftsorganisationen und auch für die Kommunen selbst gedacht. Die Umfrageergebnisse können Sie
hier
abrufen. Für die Beantwortung von Detailfragen zur jeweiligen Gemeindesteuer erteilt die jeweilige IHK beziehungsweise die jeweilige Gemeindeverwaltung Auskunft.
Gründercoaching Deutschland
- Coachingprogramm für Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit -
Existenzgründer, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben und Leistungen nach SGB II (z. B. Einstiegsgeld) oder SGB III (Gründungszuschuss) beziehen, können einen Zuschuss für ein Coaching durch einen Unternehmensberater erhalten.
Wenn im ersten Jahr nach Start in die Selbständigkeit ein Unternehmensberater zur Verbesserung der eigenen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beauftragt wird, kann im Rahmen des Programms ein Zuschuss von 90 % des Netto-Beraterhonorars beantragt werden. Der verbleibende Eigenanteil von 10 % ist selbst zu tragen, ebenso die Mehrwertsteuer des Rechnungsbetrages sowie evtl. in Rechnung gestellte Fahrtkosten. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von 4.000 EUR nicht überschreiten. Die max. Zuschusshöhe beträgt demnach 3.600 EUR. Gefördert werden Coachingmaßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründern. Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen im Vorgründungsbereich oder solche, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben oder die auf die Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten, Erarbeitung von EDV-Software oder gutachterliche Stellungnahmen zielen. Auch muss die Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein.
Anträge zum Gründercoaching Deutschland sind
online bei der KfW
zu stellen und über die Regionalpartner, welches u. a. alle drei IHKs in Schleswig-Holstein sind, einzureichen. Vor Antragstellung ist mit dem Regionalpartner ein persönliches Kontaktgespräch zu führen. Der Antrag muss unbedingt
vor Abschluss
eines Coachingvertrages über den Regionalpartner an die KfW gerichtet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der
KfW-Mittelstandsbank
.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Seit dem 1. November 2008 steht Unternehmern mit der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt oder kurz UG (haftungsbeschränkt) eine zusätzliche Kapitalgesellschaftsvariante zur Verfügung. Bei diesem Konstrukt (nachfolgend „UG“) handelt es sich nicht um eine eigenständige Rechtsform, sondern um eine Sub-Variante der GmbH, für die einige Sonderregelungen gelten. Als besonderes Merkmal kann sie mit einem flexiblen Stammkapital von mindestens 1 Euro bis höchstens 24.999 Euro ausgestattet werden. Wegen des faktischen Verzichts auf ein Stammkapital muss sie im Gegenzug jedoch eine gesetzliche Gewinnrücklage bilden. Die UG soll insbesondere Existenzgründern und kleingewerblichen Dienstleistern den Zugang zur Haftungsbeschränkung bieten und so ein Ausweichen auf ausländische Gesellschaftsformen, insbesondere die britische Limited, verhindern.
(weiterlesen)
IHK-Steuerinfo
Hier informieren wir Sie in einem monatlichen Newsletter über die aktuellen Entwicklungen und Gesetzesänderungen im Steuerrecht
(Servicelink)
.
Die wirtschaftliche und konjunkturelle Entwicklung in Schleswig-Holstein:
(IHK24) Hier finden Sie aktuelle Informationen
wirtschaftlichen Situation
sowie zur
Konjunkturentwicklung
in Schleswig-Holstein.
Schnell und einfach zum richtigen Förderprogramm (BMWI)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) präsentiert ab sofort die neue Förderdatenbank des Bundes im Internet mit erweiterten Suchmöglichkeiten, zusätzlichen Inhalten und rundum aktualisierter Optik. Unter der Adresse
www.foerderdatenbank.de
stehen detaillierte Informationen über mehr als 1.000 Förderprogramme von Bund, Ländern und Europäischer Union zum Abruf bereit. Das erweiterte Angebot umfasst u. a. einen Förderassistenten, der interessierte Gründer und Unternehmer Schritt für Schritt zum passenden Förderangebot führt. Mit der Förderdatenbank gibt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Im Mittelpunkt stehen Finanzhilfen für Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Dabei werden auch die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Programmen aufgezeigt, die für eine effiziente Nutzung der staatlichen Förderung von Bedeutung sind.
Gründungszuschuss
Existenzgründung bleibt ein wichtiger Ansatz zur Schaffung von Beschäftigung und wirtschaftlicher Prosperität. Mit dem Gründungszuschuss wird die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus weiter unterstützt. Die Gründerinnen und Gründer erhalten zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der ersten Phase nach der Gründung einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich eine Pauschale von monatlich 300 Euro gezahlt, die eine freiwillige Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen ermöglicht. In der zweiten Förderphase wird nur noch die Pauschale gezahlt. Die erste Förderphase (neun Monate) ist als Pflichtleistung und die zweite Phase (sechs Monate) als Ermessensleistung ausgestaltet. Vor der Weiterbewilligung der zweiten Phase haben Gründerinnen und Gründer ihre Geschäftstätigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses ist nicht möglich. Zudem erhalten Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung. Außerdem können nur Arbeitslose gefördert werden, die noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tagen haben. Grundlage für die Förderung ist weiterhin die
Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens
. Zusätzlich müssen die Gründerinnen und Gründer ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen. Die Agentur für Arbeit kann bei Vorliegen begründeter Zweifel die Teilnahme an einer Maßnahme der Eignungsfeststellung oder der Existenzgründungsvorbereitung verlangen.Während der Förderung wird ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld verbraucht.
Für Unternehmerinnen und Unternehmer, die bereits mit dem Überbrückungsgeld oder dem Existenzgründungszuschuss gefördert werden, ändert sich durch die Neugestaltung nichts.
"nexxt-change" - Deutschlands Marktplatz für die Unternehmensnachfolge
In jedem Jahr stehen in Deutschland rund 71.000 Unternehmen vor dem Generationswechsel und damit vor der Nachfolgefrage.Immer häufiger gibt es niemanden aus der Familie, der den Betrieb weiter führen kann. Über 33.000 Arbeitsplätze gehen deshalb jährlich verloren. Hier kann die neue Unternehmensbörse „nexxt-change“ helfen! Aus mehr als 10.000 stets aktuell gehaltenen Inseraten können Existenzgründer und Unternehmer, die einen Nachfolger für ihren Betrieb suchen, passende Profile aus der Internet-Plattform
www.nexxt-change.org
auswählen. Davon haben die Industrie- und Handelskammern etwa 6.000, die Handwerkskammern ca. 4.000 eingestellt.
Förderprogramme der KfW Mittelstandsbank
Bund, Länder und EU unterstützen den Start in die unternehmerische Selbständigkeit durch Förderprogramme. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind u.a. günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Rückzahlung beginnen müssen. Diese Förderprogramme des Bundes werden durch die KfW Mittelstandsbank angeboten. Auf den
folgenden Seiten
finden Sie Förderbedingungen und Zinskonditionen.
Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für inter- essierte Bürgerinnen und Bürger
nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet
bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert. Die von der Dokumentationsstelle noch nicht bearbeiteten, neu im BGBl I verkündeten Vorschriften, können direkt über den Aktualitätendienst aufgerufen werden. Anlagen, Graphiken und weitere ergänzende Teile der Gesetze und Rechtsverordnungen, die derzeit noch fehlen, werden in den nächsten Monaten sukzessive ergänzt.
Servicelink
Das elektronische Unternehmensregister - Wirtschaftsinformationen gebündelt im Internet
Ab sofort können unter
www.unternehmensregister.de
wesentliche publikationspflichtige Daten eines Unternehmens online abgerufen werden. Damit gibt es eine zentrale Internetadresse, über die alle wesentlichen Unternehmensdaten, deren Offenlegung von der Rechtsordnung vorgesehen ist, online bereit stehen.
DPMA bietet Online-Service an - Aktuelle Informationen kostenlos per E-Mail
(DIHK) Einen neuen Schutzrechtsinformationsdienst, der sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen und an Einzelerfinder richtet, hat jetzt das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) im Angebot. Mit dem "DPMAkurier" übermittelt die Bundesbehörde per E-Mail die neuen Ausgaben des Patent-, Marken- und Geschmacksmusterblattes in einer recherchierbaren PDF-Datei. Außerdem können sich Interessenten per E-Mail über Änderungen im Verfahrensstand bei einzelnen Patenten, Marken oder Mustern benachrichtigen lassen. Die Nutzung des neuen Service ist kostenfrei. Erforderlich ist nur eine einmalige Online-Registrierung. Weitere Informationen zum "DPMAkurier" gibt es auf der Website des
DPMA
.
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